Es gibt unzählige gute Gründe als Arbeitgeber oder Unternehmerin für die eigene Belegschaft eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) einzuführen. Wir möchten dabei im Folgenden 3 Betrachtungsweisen unterscheiden:
Da neue Mitarbeiter die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung noch nicht kennen, sollte der Arbeitgeber diesen Mehrwert in allen Facetten kommunizieren. Was nützt die beste Leistung, wenn keiner davon weiß! Clevere Arbeitgeber vermarkten die wertvollen Zusatzleistungen daher über alle Medien. Homepage, Social Media, Stellenportale oder eben auch ganz klassisch in der Presse. Viele Anbieter von betrieblichen Krankenversicherung bieten Infos in Form von Landing Pages, welche Unternehmen auf der eigenen Homepage einbinden können. Auf diesem Weg können sich Bewerber, aber auch bestehendes Personal immer zum Thema informieren.
Dem Arbeitgeber bietet sich hier die Möglichkeit die Werte, welchen sich das Unternehmen im Rahmen einer Arbeitgebermarke verschrieben hat, zu leben und auch zu präsentieren. Wer als Unternehmer also von sich als Arbeitgeber behauptet er sei „familienfreundlich, sozial und gesundheitsbewusst“, kann dies durch die Leistungen seiner betriebseigenen Krankenversicherung untermauern.
Soziale Verantwortung: Wie zuvor schon beschrieben, ist die betriebliche Krankenversicherung hervorragend für die Vermarktung der eigenen Zusatzleistungen als Arbeitgeber geeignet. Das Unternehmen kann durch diese Leistung als Vorbild nach außen gehen. Unternehmer können zeigen, dass sie soziale Verantwortung für ihre Belegschaft übernehmen.
Kleine Kosten – große Wirkung: Die Kosten beim Arbeitgeber sind absolut überschaubar, wohingegen der finanzielle Nutzen bzw. Mehrwert bei den Mitarbeitern um ein Vielfaches größer ist! Dazu ein Beispiel: Um Mitarbeitern ein jährliches Budget von 600 € für die Übernahme medizinisch notwendigen Behandlungen. (Bsp: Zuzahlung Physiotherapie, Privatrezept Osteopathie, Zuzahlung Medikamente, Zuzahlung Zahnersatz) in der bKV einzuräumen, muss der Arbeitgeber lediglich ca. 20 € aufwenden. Hier kann sich der Arbeitgeber die Hebelwirkung des Versicherungskollektivs zu Nutze machen.
Vergünstigungen bei Steuer und Sozialversicherung:. Neben dem vorteilhaften Verhältnis von Kosten für den Arbeitgeber vs. empfangene Leistung beim Arbeitnehmer, ergibt sich ein weiterer Vorteil. Die Beiträge zur bKV können im Rahmen der Sachbezugsgrenze sozialversicherung- und steuerfrei gewährt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur den Beitrag für die bKV des Mitarbeiter zu tragen hat. Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern müssen nicht abgeführt werden.
Alleinstellungsmerkmal: Die hochattraktiven Zusatzleistungen, welche die bKV bietet, sind noch nicht so weit verbreitet. Überraschender Weise auch noch nicht bei Großunternehmen. Damit können sich auch kleine und mittelständische Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, während die Konzerne noch an der eigenen Entscheidungsträgheit scheitern.
Marketing Unterstützung: Fast alle Anbieter von betrieblichen Krankenversicherungen stellen Arbeitgebern für deren Arbeitnehmer Infomaterial und Marketing-Support aller Art bereit. Dies reicht von Flyern, über die firmeneigenen Gesundheitskarten, eine zusätzliche Landingpage zur bKV auf der Website des Unternehmens, Erklärfilme für die Belegschaft und potentielle Mitarbeiter bis hin zu online und Präsenzveranstaltungen für das Unternehmen.
Geringerer Krankenstand: Außerdem stellt die bKV auch sicher, dass Mitarbeiter Zugang zu besserer medizinischer Versorgung haben. Durch die Leistungen der bkv, können die Mitarbeiter Kosten einer hochwertigen Versorgung tragen. Insofern trägt die betriebseigene Zusatzkrankenversicherung dazu bei, dass die Mitarbeiter gesünder und damit in der Regel auch zufriedener sind.
Einfaches Handling: Weiterhin ist die Abwicklung und Umsetzung der betrieblichen Krankenversicherung ohne viel Verwaltungsaufwand zu erledigen. Fast alle Anbieter haben dafür digitale Vorgänge und Arbeitgeberportale, welche die Verwaltung massiv vereinfachen.
Hochwertiger Gesundheitsschutz: Sowohl für potentielle Fachkräfte, als auch für die bestehende Belegschaft bietet die betriebliche Krankenversicherung in erster Linie Zugang zu Versicherungsschutz auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung.
Ersparnis „im Netto“: Für Mitarbeiter, welche von einer betriebseigenen Zusatzversicherung profitieren, gib es gleich zwei Vorteile. Auf der einen Seite sparen sie sich teure Zusatzkrankenversicherungen. Auf der anderen Seite können Kosten, welche für medizinisch notwendige Behandlungen anfallen, über die Krankenversicherung der Firma abgerechnet werden.
Bestehende Krankheiten irrelevant: Ein wesentlicher Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung ist, dass Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung in das versicherte Kollektiv des Arbeitgebers aufgenommen werden (dies ist jedoch anbieterabhängig). Somit sind vorhandene Krankheiten oder laufende Behandlungen nicht von Bedeutung. Für einige Mitarbeiter mit schwerwiegenderen gesundheitlichen Einschränkungen, beutet dies ggf. überhaupt erst die Möglichkeit Zugang zu hochwertigem Gesundheitsschutz zu erlangen. Bei einer Gesundheitsprüfung vom Versicherer würden sie in jedem Fall abgelehnt werden.
Beispiel: Sehr wahrscheinlich würde ein Mitarbeiter, welcher an einer der folgend beschriebenen Beschwerden litt, wegen der notwendigen Risikoprüfung keine Zusatzversicherung für den betroffen Bereich abschließen können. Durch die bKV ist dies jedoch möglich: mehrfach aufgetretene / chronische Rückenbeschwerden; psychische Erkrankungen; Parodontose; alle Arten schwerwiegender und / oder chronischer Krankheiten wie ALS, Depression, Diabetis, Dialyse, Herzinfarkt, HIV, Krebs, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Osteoporose u.a.
Leistungen sofort verfügbar: Ein klarer Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung ist es, dass ab Beitritt zur Krankenversicherung ein vollständiger Leistungsanspruch besteht. (dies ist jedoch anbieterabhängig). Es gibt also keine Wartezeiten für bestimmte Leistungen. Alle Behandlungen und Kosten, welche bedingungsgemäß versichert sind, sind sofort erstattungsfähig.
Beispiel: Ein Mitarbeiter tritt neu in das Unternehmen ein oder ein Unternehmen führt die bKV als neue Leistung ein. Ab dem Tag der Einführung / Eintritt ins Unternehmen hat der Mitarbeiter uneingeschränkten Anspruch auf alle Leistungsarten und kann die Kosten z.B. einer anstehenden Zahnbehandlung, Physiotherapie o.ä. durch die bKV erstattet bekommen.
Leistung auch für laufende Behandlung: Neben dem Entfall der Gesundheitsprüfung und der sofortigen Leistung haben einige Anbieter von betrieblichen Krankenversicherungen den Zusatznutzen, dass auch laufende Behandlungen sofort erstattungsfähig sind. Auch wenn die Behandlung vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen hat, werden Kosten durch die bKV übernommen.
Beispiel: Während einer laufenden Physiotherapiebehandlung oder Zahnbehandlung wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber oder der bestehende Arbeitgeber führt eine bKV für die Belegschaft ein. So kann der Mitarbeiter auch für die bereits begonnene Behandlung eine Leistungserstattung bei der bKV beantragen.
Aufnahme von Familienangehörigen möglich: Auch die Aufnahme von Familienangehörigen z.B. Ehepartner oder Kinder in die betriebliche Krankenversicherung ist bei einigen Anbietern möglich. Die anfallenden Beiträge für Familienangehörige müssen vom Arbeitnehmer privat getragen werden. Sie sind aber i.d.R. deutlich günstiger als im Vergleich zu privaten Zusatzversicherungen.
Einfache Abrechnung der Leistungen: Die Abrechnung von bezogenen Leistungen erfolgt bei den meisten Anbietern einfach und digital. Der Arbeitnehmer nutzt die App des Anbieters und lädt die Behandlungsrechnung hoch, die betriebliche Krankenversicherung erstattet die entstandenen und versicherten Kosten direkt auf das Konto des Mitarbeiters.
Steigende Leistungen bei längerer Betriebszugehörigkeit:
Um Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden, können mit steigender Betriebszugehörigkeit, der Leistungsumfang in der betrieblichen Krankenversicherung erweitert werden. Durch die Mehrleistungen ist der Mitarbeiter fester an den Arbeitgeber gebunden.
Beispiel: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen Budget-Tarif (genaue Erläuterung Budget-Tarif weiter unten) zur Verfügung stellt, kann man das Budget mit steigender Zugehörigkeit erhöhen. Einsteiger erhalten beispielsweise 600 € Budget pro Jahr zur Abrechnung bei der bKV. Nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit steigt das Budget auf 900 € und nach insgesamt 8 Jahren auf 1.200 € an.
Steigende Leistungen bei innerbetrieblichem Aufstieg:
Wird ein Mitarbeiter innerbetrieblich in eine höhere Position befördert, kann diese Beförderung mit der Erweiterung der Leistungen der bKV einhergehen. Auch hiermit lassen sich zusätzliche Anreize schaffen und Fachkräfte besser an das eigene Unternehmen binden.
Die Mehrheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das ändert sich auch durch die betriebliche Krankenversicherung nicht. Die bKV wird als Ergänzung zu den Leistungen der GKV eingeführt.
In den letzten 3 Jahrzehnten sind die Leistungen der GKV immer weiter abgeschmolzen worden. Eigenanteile für die Versicherten wurden ständig erhöht und ausgeweitet.
Beispiele:
Darüber hinaus gibt es Leistungen, welche überhaupt nicht Leistungsbestandteile der gesetzlichen Krankenversicherung sind (teilweise kassenabhängig)
Beispiele: professionelle Zahnreinigungen; osteopathische Behandlungen; naturheilkundliche Behandlungen; u.v.m.
Je nach Tarif der betrieblichen Krankenversicherung können diese Leistungen vollständig oder teilweise über die betriebliche Krankenversicherung abgerechnet und erstattet werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Leistungen aus der bKV ist, welchen Tarif der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einführt.
Eine wesentliche Frage, die sich viele Arbeitgeber nun stellen, ist wahrscheinlich die Kostenfrage. Da es viele Anbieter im Markt gibt, variieren die Preise für die Tarife natürlich stark. Insbesondere im Hinblick auf die Budget-Tarife lassen sich Preisspannen jedoch recht gut verallgemeinern. Die folgende Darstellung ist exemplarisch zu verstehen:
Auch hier gilt das Gleiche wie bei der GKV. Die privat versicherten Angestellten bleiben in ihrer PKV, können aber Leistungen, welche normalerweise einen Selbstbehalt bedürfen, über die bKV erstatten lassen.
Da es auch in der PKV Leistungen gibt, welche je nach PKV-Tarif nicht erstattungsfähig sind, können diese im Rahmen der Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung eingereicht werden.
Die betriebliche Krankenversicherung unterscheidet 2 Arten von Tarifen – Budget- vs. Leistungstarife.
Leistungstarife: Hierbei wird durch die betriebliche Krankenversicherung ein bestimmter Leistungsbereich definiert, für welchen eine Kostenerstattung im vertraglich vereinbarten Rahmen übernommen wird.
Beispiel – ambulante Behandlungen: Die bKV erstattet Selbstbehalte der GKV bei ambulanten Behandlungen für z.B. Medikamentenzuzahlungen, Zuzahlungen für Physiotherapie oder Heilpraktikerleistungen.
Der Vorteil dieser Bausteintarife ist, dass die Leistungen im gewählten Bereich oft umfangreich sind und insbesondere im Zahnbereich hohe Erstattungsrahmen beinhalten.
Der Nachteil des Bausteinsystems ist, dass man sich als Arbeitgeber auf Leistungsbereiche festlegt und damit ggf. für einige Mitarbeiter einen tatsächliche Mehrwert schafft, aber für andere eben nicht, weil diese die vereinbarte Leistung überhaupt nicht in Anspruch nehmen können / wollen. So hilft der Zahntarif dem Mitarbeiter mit Rückbeschwerden recht wenig und der Tarif für Naturheilverfahren ist für die Mitarbeiterin, welche sich gern auf die Schulmedizin stützt, wenig nützlich.
Budgettarife: Hierbei legt der Arbeitgeber fest, bis zu welchem Budget oder Gesamtbetrag der Arbeitnehmer Kosten bei der betrieblichen Krankenversicherung abrechnen kann. Eine Einschränkung auf nur einen Leistungsbereich gibt es nicht, aber es Eingrenzungen in welchen Bereichen Erstattungen möglich sind. Darüber hinaus können die Leistungen auch innerhalb der angebotenen Bereiche eingeschränkt sein.
Beispiel: Der Beispiel-Anbieter leistet in den Bereichen ambulante Behandlung, Naturheil-verfahren, Zahnbehandlung und Vorsorgeuntersuchungen. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Budget von 300 € pro Jahr zur Verfügung, kann der Arbeitnehmer dieses Budget in den Bereichen ausschöpfen. Beträgt das Budget 900 € bleiben dem Mitarbeiter mehr Möglichkeiten Kosten unterzubringen. Bei einem Budget von 900 € könnten dies sind: Zuzahlung für ein Zahn-Inlay von 550 €, sowie eine professionelle Zahnreinigung 60 €, Zuzahlung für eine Brille 180 € (Achtung Leistungsbegrenzung im Tarif) und eine Physiotherapiezuzahlung über 65 €.
Der Vorteil des Budgettarifs ist ganz klar, dass die Leistungen flexibel und nach individuellem Bedarf des Mitarbeiters bei der betrieblichen Krankenversicherung genutzt bzw. die Kostenerstattung beantragt werden kann. Somit erreiche ich als Arbeitgeber die größtmögliche Anzahl meiner Mitarbeiter mit den Leistungen.
Darüber hinaus können Angehörige den vereinfachten Zugangsweg zur bKV nutzen, welcher i.d.R. auf die vom Arbeitgeber festgelegten Tarife begrenzt ist. Somit haben auch die Familienangehörigen der Belegschaft maximale Flexibilität und auch hier profitiert die größtmögliche Anzahl an Angehörigen.
Insgesamt lässt sich mit dieser Tarifvariante eine optimale Bindungswirkung erzielen.
Ein Nachteil des Budget-Systems könnte es sein, dass Mitarbeiter immer darauf achten müssen, welche Leistungen tatsächlich und in welchem Umfang erstattungsfähig sind. Wobei dies auch bei den Bausteintarifen grds. notwendig ist.
Perfekt ist letztlich die Kombination von Leistungen aus beiden Tarifsystemen z.B. durch einen Krankentagegeldtarif, welcher das Einkommen der Mitarbeiter bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit absichert und einem Budget-Tarif in solider Höhe mit z.B. 900 €.
Die bKV genießt im Hinblick auf die Besteuerung und die Verbeitragung in der Sozialversicherung der Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung einige Vorzüge. Es gibt verschiedene Arten wie Besteuerung und Verbeitragung geregelt werden können, wir möchten uns hier vorerst auf die verbreitetste Lösung beschränken. Umfassendere Informationen zur Besteuerung finden Sie in unserem Artikel XYZ.
Die am weitesten verbreitete Lösung im Umgang mit den Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung, welche der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers trägt, ist die Nutzung der 50-Euro-Freigrenze für Sachzuwendungen gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV. Demnach fällt der Beitrag des Arbeitgebers zur bKV unter den Anwendungsbereich dieser Freigrenze und damit werden die Beiträge, welcher der Arbeitgeber entrichtet, weder mit Steuern, noch mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.
Prozess der Entgeltoptimierung: Keine echte Stolperfalle, aber verschenktes Großpotential ist es, wenn man den Prozess der Entgeltoptimierung im Kontext der bKV-Einführung verpasst. Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung ist ein perfekter Ausgangspunkt für Unternehmer diesen Prozess aufzugreifen. Entgeltoptimierung bedeutet, dass man bestehende Gehaltsstrukturen analysiert, überdenkt und überarbeitet, alle möglichen kostenreduzierenden Maßnahmen ergreift und diese dann gemeinsam mit der Belegschaft umsetzt. Die bKV bietet extrem viele Anknüpfungspunkte, um für mehr Effizienz, also geringere Kostenstrukturen im Hinblick auf die gezahlten Gehälter, zu sorgen. Der Clou hierbei ist, dass sowohl für den Arbeitgeber Vorteile und auch für den Arbeitnehmer entstehen. Daher gestalten meist beide Seiten begeistert bei der Umsetzung der Lösungen mit. Der Arbeitgeber hat am Ende eine zufriedenere Belegschaft und optimierte Lohnkosten, während die Belegschaft von den Zusatzleistungen profitiert, welche durch die Optimierungen eingeführt werden konnten. Dies ist eine klare Win-Win-Situation für beide Seiten und ein klaren Plus für den Arbeitgeber. Für Unternehmer ist es hierbei absolut empfehlenswert sich einen erfahrenen Partner für diesen Prozess zu suchen, welcher die Kommunikation mit der Unternehmensleitung, dem beteiligten Lohn- & Steuerbüro, einem Arbeitsrechtler, aber auch mit der Belegschaft professionell managen und begleiten kann.
Prozesse im Recruiting: Ähnlich wie mit dem Prozess der Entgeltoptimierung verhält es sich auch mit dem Prozess des Recruiting. Auch hier lassen sich bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung Potentiale im Unternehmen heben. Da die bKV Anknüpfungspunkte in vielen innerbetrieblichen Bereichen bietet, ist dies ein optimaler Ausgangspunkt, um solche Prozesse zu prüfen, zu überdenken oder ggf. auch überhaupt erst einmal einzuführen.
Arbeitsrecht und Zusatzleistungen: Ein ganz klare Stolperfalle ist der Bereich des Arbeitsrechts. Da es sich bei der betrieblichen Krankenversicherung um eine Zusatzleistung des Arbeitgebers handelt, welche zusätzlich zum Entgelt gewährt wird, bedarf es hierzu sinnvoller Regelungen zum Arbeitsvertrag. Ohne diese Regelungen setzt sich der Arbeitgeber unnötigem Haftungs- und Streitpotential mit Arbeitnehmern aus. Insofern ist es sinnvoll, wenn der Berater zur bKV dazu einen passenden Prozessablauf anbieten kann und ggf. auch gleich die richtigen Partner wie z.B. einen Arbeitsrechtler mitbringt. Dies spart der Unternehmensleitung Zeit, Nerven und auch Geld, da die Abläufe bei eingespielten Teams i.d.R. sehr effizient ablaufen. Mit der Einführung des Nachweisgesetzes (NachwG) im August 2022 wurden dem Arbeitgeber viele Pflichten übergeholfen, welche nunmehr erfüllt werden müssen. So fällt auch die Einführung einer bKV in den Bereich des Nachweisgesetztes und der Arbeitgeber muss den Regelungen des Gesetztes Rechnung tragen.
Die Wahl des „richtigen“ Anbieters: Die Auswahl des Anbieters ist bei der Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Erst einmal wird in der Regel nach dem oder den passenden Tarifen für die Belegschaft des Unternehmens gesucht. Aber hier sollte die Betrachtung nicht aufhören. Die Zieltarife sind wichtig, aber mindestens genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, ist die Auswahl des richtigen Anbieters. Denn der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer einen Beitrag an die bKV zahlen, um dem Arbeitnehmer die entsprechenden Leistungen zur Verfügung stellen zu können.
Da diese Beiträge sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich relevant sind und viele Arbeitgeber von der zuvor schon beschriebenen „Sonderbehandlung“ im Rahmen der 50-Euro-Grenze für Sachzuwendungen Gebrauch machen, ist es wichtig, dass die Beiträge langfristig stabil sind. Da die Anbieter von betrieblichen Krankenversicherung sich jedoch ein Recht zur Anpassung der Beiträge vorbehalten, kann es durchaus sein, dass die Beiträge, welche der Arbeitgeber entrichten muss, steigen. Insofern ist es bei Anbieterauswahl wichtig, sich einen Partner zu suchen, welcher stabile Beiträge bestmöglich sicherstellen kann. Somit schützt sich der Arbeitgeber vor bösen Überraschungen im Hinblick auf einen Wegfall der anfänglichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.
Mindestgrößen für die betriebliche Krankenversicherung: Alle Anbieter von bKV-Tarifen haben eine Anforderung an die Mindestgröße des zu versicherden Kollektivs, also an die Anzahl der beitretenden Mitarbeiter. Einige, aber eben nicht alle, Unternehmen bieten die bKV bereits ab 5 Mitarbeitern an. Dies grenzt die Auswahl der Anbieter insbesondere für kleine Unternehmen schon stark ein. Insofern ist es die Auswahl des „richtigen“ Anbieters hier umso wichtiger. Fast alle Anbieter im Markt sind ab 10 Mitarbeitern, welche der bKV beitreten, verfügbar. Unternehmen mit 10 Versicherten können somit aus dem vollen Angebot auswählen und haben noch mehr Gestaltungspielraum. Bei größeren Kollektiven (z.B. 50+ Mitarbeiter abhängig von Anbieter) können auch individuelle Preiskalkulationen durchgeführt werden. Damit ergeben sich für größere Arbeitgeber ggf. weitere Preisvorteile.
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